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16. Februar 2018

HERAUSFORDERUNGEN DER NEUEN GROSSEN KOALITION

Die erreichten Ziele beim Koalitionsvertrag mit MdB Lothar Riebsamen

Nach acht Jahren Koalition mit der SPD wäre die „Jamaika-Koalition“ ideal gewesen. Jetzt ist die Situation die, daß wir dann insgesamt 12 Jahren eine „Große Koalition“ haben werden. Was die Mitgliederbefragung bei der SPD anbelangt, so ist nach 10 gescheiterten Sondierungsverhandlungen noch nichts beschlossen.

Von den 14 Kapiteln des „GroKo-Vertrages“ haben 12 für beide Parteien die gleiche Gewichtung. Die Themen sind Integration, Migration, Rente, Polizei, Justiz, Bürgerversicherung, Krankenversicherung (paritätische Beteiligung von 50 zu 50% durch Arbeitgeber-Arbeitnehmer), der flächendeckende leistungsfähige Breitbandnetz-Ausbau und die Pflege.

Wegen der Höchstgrenze der Zuwanderung hat man sich mit der CSU geeinigt und es ist festzustellen, daß die Wähler der SPD ähnlich „ticken“ wie die der CDU. Die Familien-Zuammenführung wird weiter ausgesetzt. Im Moment werden maximal 1.000 Personen pro Monat bewilligt, weshalb der Vertrag alleine deshalb ein besonderes Gewicht bekommt. Justiz und Polizei sollen massiv aufgestockt werden und eine „Bürgerversicherung“ wird es nicht geben. Gerade diese beiden Punkte sind für Lothar Riebsamen ein großer Erfolg. Es war ihm wichtig, daß diese Punkte einen großen Stellenwert in dem Vertragswerk einnehmen.

Was die Steuern anbelangt, wird es keine Erhöhung geben. Im Gegenteil, die Union wollte die Steuerzahler um 15 Mrd.€ pro Jahr bei der Einkommensteuer entlasten. Dazu würden aber die Länder benötigt, welche durch die „Schuldenbremse“ stark eingeschränkt werden und wenig Lust zu Steuersenkungen zeigen. Der Solidaritätszuschlag wird schrittweise abgeschafft und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Mrd.€ beginnen. Dadurch werden rund 90 % aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet. Im Ganzen ergibt sich damit eine steuerliche Entlastung von 10 Mrd.€. Übrigens, die Vermögenssteuer ist zu Gunsten des Mittelstandes als „Rückrat unserer Wirtschaft“ nicht Bestandteil des „GroKo-Vertrages“! Auch hier ein ganz wichtiger Punkt für Riebsamen! Denn diese hätte Investitionen, besonders von kleinen und mittleren Unternehmen gebremst.

Für die Jahre 2018 bis 2021 sind nach der Finanzplanung des Bundes für die Haushaltsaufstellung (51. Finanzplan) Ausgaben von 1,392 Billionen € vorgesehen. Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen.

Eine gute und verlässliche Pflege ist für immer mehr Betroffene und ihre Angehörigen von zentraler Bedeutung. In der vergangenen Legislaturperiode wurde die Pflegeversicherung mit den Pflegestärkungsgesetzen grundlegend reformiert. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sollen sofort und spürbar verbessert werden. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür werden zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert. In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden. Der dafür erforderliche finanzielle Mehraufwand soll durch eine Vollfinanzierung aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Dem Sofortprogramm werden weitere Schritte folgen.

Deutschland bekennt sich zu seinen bestehenden rechtlichen und humanitären Verpflichtungen. Das Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet! Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Dazu hat der Deutsche Bundestag bereits die notwendigen Entscheidungen getroffen.

Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.

Der Familiennachzug wird nur gewährt, wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen wurden, keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, es sich nicht um Gefährder handelt und eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist. Bezüglich Justiz sind 2.000 neue Richterstellen bei Gerichten der Länder und des Bundes mit entsprechendem Folgepersonal vorgesehen. Bund und Länder haben die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden bereits vorangebracht. Am Ende dieser Ausbauphase werden insgesamt 15.000 Stellen geschaffen worden sein. Der Bund wird davon die Hälfte, also 7.500 zusätzliche Stellen schaffen. Im Bereich der Strafverfolgung wird der Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz verbessert! Die Bundeswehr ist Garant unserer Sicherheit. Gemeinsam mit unseren Partnern leistet sie entscheidende Beiträge zum Schutz und zur Verteidigung unseres Landes und unserer Verbündeten. Innerhalb des umfassenden und vernetzten Ansatzes engagiert sie sich weltweit für Frieden und Sicherheit. Auslandseinsätze der Bundeswehr erfolgen stets im Rahmen eines politischen Konzepts, das fortlaufender Evaluierung unterliegt.

Eine personelle Erneuerung bis in die unteren Ebenen soll ab 2021 stattfinden und dies war auch der Anknüpfungspunkt für die darauf folgende sehr interessante Diskussion mit vielen Fragen. Danach kann die Bevölkerung das „Hin und Her“ nicht mehr verstehen, was zwangsläufig zu einer „Politverdrossenheit“ führt. Was passiert, wenn SPD-Mitglieder gegen den Vertrag stimmen? Gibt es dann eine „Minderheitsregierung“ oder müssen Neuwahlen stattfinden? Herr Riebsamen stellt fest, daß eine „GroKo“ stabiler sei, als eine Minderheitsregierung! Die CDU hat sich in letzter Zeit nicht so präsentiert, wie es nötig wäre – ein „Weiter so“ kann es nicht geben. Manche Bürger und Politiker sind zum „Nein-Sager“ geworden, nur weil Detailpunkte nicht akzeptiert werden. Was ist es, wofür die CDU noch steht? Wegen des Flüchtlingswesens hat die CDU/CSU die Gesamtwahl nicht gewonnen! Ein Blick nach Frankreich zeigt, daß Staatspräsident Macron „Durftmarken“ setzte, also Leitideen entwickelte, welche wir ebenfalls benötigen! Es besteht die große Gefahr, daß das politische Interesse rapide abnimmt, weshalb AfD-Anhänger immer mehr zunehmen. Von dieser wird unsere Aussage-Unsicherheit auf dem Tablett serviert und gegen uns verwandt! Die CDU muß sich eindeutig inhaltlich positionieren und sagen wofür sie steht. Es erscheint einem gerade so, als wenn alles „weichgespült“ wird! Ist es rechtlich in Ordnung, daß SPD-Mitglieder nochmals nach einer Mitgliederbefragung wählen dürfen? Ja, gemäß Gerichtsbeschluß – und, ist die CDU nicht in der Lage, Parteizugehörigkeit zu begrenzen?

Abschließend kann festgestellt werden, daß alle Beschlüsse von Frau Bundeskanzler Angelika Merkel genehmigt werden und – da sind sich an diesem Abend alle einig, daß nicht die SPD, sondern die CDU sich überwiegend in diesem Koalitionsvertrag wiederfindet.

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Stand: 18. Januar 2024

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Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

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